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Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Ferienhausvermietung nicht ohne
rechtliche Regelung, um Streitfälle auszuschließen.
1.Eine vom Gast vorgenommene und vom Vermieter akzeptierte Buchung / Reservierung
begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, welches nur im gegenseitigen
Einverständnis gelöst werden kann.
2.Der Vertrag gilt als geschlossen, sobald das Ferienhaus bestellt und zugesagt worden ist
und die vereinbarte Anzahlung auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist.
3.Das Ferienhaus kann am Anreisetag ab 15.00 Uhr bezogen werden, am Abreisetag muss es
bis 10.00 Uhr aufgeräumt und besenrein übergeben werden.
Ausnahmen hiervon können individuell vereinbart werden.
4.Der Mieter haftet für Schäden, die von ihm selbst, seinen Mitmietern oder Gästen verursacht
werden.
Die entsprechenden Aufwendungen hierfür werden dem Mieter durch den Vermieter in
Rechnung gestellt.
5.Die Stornierung einer verbindlichen Buchung durch den Gast ist grundsätzlich unter
Anerkennung folgender Stornierungsgebühren möglich.
bis zum 31.Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises
bis zum 21.Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
bis zum 11.Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
danach 80% des Reisepreises
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
6.Der Vermieter kann den Mietvertrag vor Mietbeginn kündigen, wenn das Mietobjekt durch
Höhere Gewalt oder aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht mehr beziehbar ist.
In diesem Fall erhält der Mieter seine geleistete Anzahlung zurück, eine weitere Haftung ist
ausgeschlossen.
7.Gerichtsstand für Streitfälle ist Güstrow
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